Zusammenfassung
Ein paneuropäischer Binnenmarkt ist eine der größten Errungenschaften der EU. Freier Waren-, Kapital- und Zahlungsverkehr sind ebenso wenig für die EU der 27 wegzudenken wie die Freizügigkeit, innerhalb der EU zu leben und zu arbeiten. Somit ist es nur folgerichtig, dass die EU auch eine europaweite Altersversorgung auf den Weg bringen will. Mit der Direktive zum Pan-European Personal Pension Product (PEPP) wurde der erste wesentliche Schritt in diese Richtung gegangen.
Update Magazin III/2019 |
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Was ist PEPP?
Das Pan-European Personal Pension Product (PEPP) soll eine neue freiwillige private Altersvorsorge offerieren, die eine Ergänzung zu bestehenden nationalen Altersvorsorgesystemen sein soll. Neben der Förderung des Wettbewerbs über Grenzen hinweg soll auch und vor allem den Bürgern, die im Laufe ihres Berufslebens in mehreren Mitgliedsstaaten arbeiten, ein einheitliches Sparprodukt ermöglicht werden.
Aktuell geben nur 27 % der Europäer im Alter von 25 bis 59 an, dass sie privat fürs Alter vorsorgen. Das aktuelle Zinsumfeld bedeutet zudem, dass die Rentenlücke weiter steigen wird, sogar bei denjenigen, die aktuell privat fürs Alter vorsorgen. Denn bei steigenden Lebenserwartungen und gleichzeitig sinkender Zeit im Erwerbsleben ist der Einzelne auch länger auf seine Ersparnisse für das Alter angewiesen (siehe Grafik A/).
Gesetzliche Sozialversicherungssysteme haben immer stärkere Herausforderungen zu meistern, wie beispielsweise eine sich weiter verschärfende Old-Age-Dependency-Ratio (siehe Grafik B/), also das Verhältnis von Rentnern im Alter über 65 zu Personen im arbeitsfähigen Alter. Mit der PEPP-Initiative ist ein erster Schritt auf europäischer Ebene getan, diesem Trend entgegenzuwirken und gleichzeitig Investitionen in der Europäischen Union zu fördern.
Für Unternehmen, die in verschiedensten europäischen Ländern aktiv sind und ihre Mitarbeiter auch über Landesgrenzen hinweg beschäftigen, kann sich das PEPP zu einem wesentlichen Baustein der Vergütung entwickeln und so in einer immer stärker auf Mobilität setzenden Gesellschaft einen starken Beitrag liefern (siehe Grafik C/).
A/ Entwicklung des tatsächlichen Renteneintrittsalters und der Lebenserwartung im Alter von 65 Jahren seit 19751
Quelle: OECD-Schätzungen. Die Daten zum tatsächlichen Renteneintrittsalter basieren auf nationalen Umfragen zur Erwerbsbevölkerung, dem Labour-Force-Survey der Europäischen Union sowie für frühere Jahre und einige Länder auf Volkszählungen. Die Daten zur Lebenserwartung stammen aus den OECD-Health-Statistics, Eurostat-Daten und nationalen Quellen.
B/ Zahl der über 65-Jährigen im Verhältnis zur Zahl der Personen im Erwerbsfähigen Alter (20-64)
1975–2015 – 20503
Quelle: United Nations World Population Prospects: The 2017 Revision
C/ Eine OGAW-Richtlinie für die Altersvorsorge PEPP:
Die „PAN-European Personal Pension“-Richtlinie im Rahmen der Säule 3
Quelle: KPMG Luxemburg
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Was ist die politische Motivation für die Einführung von PEPP?
Die politische Motivation der Initiative ist eindeutig: Mit PEPP soll ein einheitliches Rahmenwerk geschaffen werden, welches das oft zerklüftete Bild in Europa, das geprägt ist von zahlreichen lokalen steuerlichen und regulatorischen Regeln in der betrieblichen und privaten Altersvorsorge, in ein einheitliches Bild überführt. Ein starker Anlegerschutzstandard für ganz Europa soll diesen neuen Weg für eine private Vorsorge flankieren. Sparer in der Europäischen Union sollen einerseits von einem stärkeren Wettbewerb profitieren, da nun ein breiteres Feld von Anbietern auf den Markt kommen und so ein niedrigerer Preis erwartet wird. Anbieter von PEPP-Lösungen können dann Skaleneffekte erreichen und damit die Konzepte kostengünstiger gestalten. Nach den Vorstellungen der europäischen Behörden sollen PEPP-Lösungen von Versicherungen, Banken, Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung und Investmentfirmen angeboten werden.
Europaweite Übertragbarkeit der Altersvorsorge mittels eines attraktiven Produktes kann bei gebrochenen Erwerbsbiografien und einer immer stärker werdenden Mobilität ein wesentlicher Baustein für das Schließen der zu erwartenden Vorsorgelücke bedeuten.
Die Verpflichtung einer Basisversion zu geregelten Rahmenbedingungen hinsichtlich Kosten, Integration eines gewissen Anlegerschutzes und einheitlicher Aufsicht durch die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) sind weitere flankierende Maßnahmen, mit denen eine breite Akzeptanz gefördert werden soll.
Auch wenn viele Details aktuell noch in der Klärung sind, wird erwartet, dass mit PEPP mittelfristig ein wichtiger Baustein für die Vorsorge der Bürger in Europa geschaffen wird.
Wer darf PEPP anbieten?2
- Versicherungen
- Einrichtungen betrieblicher Altersvorsorge
- Investmentfirmen
- Vermögensverwalter
- Banken
Wer darf PEPP nutzen?2
- Angestellte / Selbstständige
- Arbeitslose / Auszubildende
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Was bedeutet PEPP für Finanzdienstleister wie Allianz Global Investors?
Industrievertreter vergleichen die Initiative gerne mit der Einführung von UCITS bei Publikumsfonds in Europa. Über die Zeit hat UCITS die Fonds-Industrie nahezu revolutioniert und aus lokalen Asset Management-Einheiten paneuropäische oder auch globale Anbieter gemacht, welche durch Skaleneffekte attraktivere Konzepte in den verschiedenen Märkten anbieten können. Auch wenn dieser Effekt nicht in naher Zukunft durch die Einführung von PEPP zu erwarten ist, ist das Potenzial immens und wird bis 2030 auf ca. 3,5 Trillionen EUR in Assets under Management geschätzt. Für Allianz und Allianz Global Investors ist es wichtig, dass wir unsere Expertise bei langfristigen Altersvorsorgelösungen auch in diesem Rahmenwerk einbringen.
Viele PEPP-Eigenschaften sollen auf nationaler Ebene im Einklang mit bestehenden Vorgaben für nationale Produkte geregelt werden. Das erscheint unerlässlich, um eine Gleichbehandlung mit existierenden Lösungen zu erreichen, stellt aber auch eine enorme Komplexität für den Anbieter dar.
Als Asset Manager im Allianz Konzern haben auch wir Vorsorgethemen in unserer DNA. Mit PEPP kommt in Europa eine neue Chance für Arbeitgeber, Individuen, aber auch für Allianz, an der Klärung einer der großen Herausforderungen unserer Zeit, dem demografischen Wandel und der steigenden Lebenserwartung der Bürger, aktiv gestaltend teilzunehmen. Vor diesem Hintergrund beabsichtigen wir, auch bei PEPP unsere institutionellen Kunden in enger Zusammenarbeit mit Allianz Leben zu unterstützen.
1) Die Trendwende hin zu einem Anstieg des tatsächlichen Renteneintrittsalters seit dem Beginn des neuen
Jahrtausends hat zwar in den meisten, aber nicht in allen Ländern stattgefunden. Bei Männern in Dänemark, Griechenland,
Island, Japan und Mexiko bzw. bei Frauen in Griechenland, Irland und Mexiko lag das tatsächliche Renteneintrittsalter
im Jahr 2000 höher als im Jahr 2016.
2) Europäische Kommission
3) Die Prognosen für die Altenquote fallen je nach Quelle unterschiedlich aus. Diese Studie verwendet zur
besseren Vergleichbarkeit die UN-Daten. Die größten Unterschiede ergeben sich in folgenden Ländern: In Spanien
bzw. Österreich soll die Altenquote (über 65-Jährige/ 20–64-Jährige) laut Eurostat um 39 bzw. 19 Prozentpunkte ansteigen,
laut UN-Daten um 47 bzw. 29 Prozentpunkte. Umgekehrt soll sie sich in Lettland laut Eurostat um 33 Prozentpunkte
erhöhen, laut den UN-Daten dagegen lediglich um 21 Prozentpunkte. Quelle: United Nations World Population
Prospects: The 2017 Revision.
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Zusammenfassung
Angesichts der Underperformance Momentum-getriebener Anlagestrategien in letzter Zeit fragen sich manche Investoren: Hat sich Momentum als Risikofaktor erledigt? Kai Trinkies, Leiter Consultant Relations, geht dieser Frage in einem Interview mit Thomas Zimmerer, Global Co-Head of Multi Asset bei Allianz Global Investors, auf den Grund.